Klage Vorderheide II:


Vorderheide bleibt Streuobstwiese – Große Freude beim BUND !

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt den Revisionszulassungsantrag als unbegründet ab !
Große Freude beim hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) und seinem Ortsverband BUND Hofheim. Der jahrelange Rechtsstreit um den Bebauungsplan Vorderheide II ist nun abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsericht (BVerwG) hat den Antrag der Stadt Hofheim auf Zulassung der Revision abgelehnt. Die Entscheidung des Gerichts hat den Anwalt des BUND am 25.01.2023 erreicht.

Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Wir sind sehr froh über die Entscheidung. Die Auseinandersetzung sendet das Signal aus, dass wertvolle und artenreiche Lebensräume geschützt und nicht zerstört werden sollten. Für uns ist wichtig, dass die Kommunen künftig keine Streuobstbestände mehr durch Baugebiete zerstören, sondern sie als kulturhistorische und ökologisch wertvolle Flächen für die Naherholung und das Landschaftsbild aktiv fördern."

Detlef Backhaus, Vorstand des BUND Ortsverbandes Hofheim und des das Verfahren von Beginn an begleitenden Vereins Lebenswertes Hofheim e.V. richtet den Blick nach vorn: „Der Rechtsstreit ist nach über 11 Jahren vorbei. Nun sollten wir gemeinsam mit der Ausweisung des Vogelschutzgebietes für den Gartenrotschwanz und den Schutz zahlreicher anderer Arten, wie dem Gartenschläfer und zahlreichen Fledermausarten, angehen. Für diesen Weg reichen wir der Stadt Hofheim die Hand."

Hintergrund
* Das Klageverfahren dauerte über 11 Jahre. Am 31.10.2011 reichte der BUND Hessen seine Normenkontrollklage ein. Am 15.12.2022 lehnte das Bundesverwaltungsgericht den Antrag der Stadt Hofheim nach einer Revision ab. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 15.12.2021 rechtskräftig. * Das über 11 Hektar große Plangebiet gehört zu den größten und wertvollsten Streuobstgebieten im Main-Taunus-Kreis. In ihm wurden bisher rund 200 Tierarten festgestellt. Dazu gehören die Vogelarten Gartenrotschwanz, der Steinkauz, der Grünspecht oder der Kleinspecht und verschiedene Fledermausarten wie die Bechstein- oder die Zwergfledermaus. Auch der bedrohte Gartenschläfer, ein Verwandter des Siebenschläfers, hat hier seinen Lebensraum.
* Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte festgestellt, dass das Gebiet der Vorderheide II zusammen mit den benachbarten Bauerlöcher Wiesen in Hessen zu den bestgeeignetsten Gebieten für die Vogelart Gartenrotschwanz gehört, und dass Hessen für diese Art nicht ausreichend Vogelschutzgebiete ausgewiesen hat. Nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie und den zu ihr ergangenen Urteilen müssen die bestgeeignetsten Gebiete für Zugvogelarten, zu denen der Gartenrotschwanz gehört, als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden. Zuständig für die Ausweisung ist das Land Hessen, vertreten durch die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt

* Streuobstwiesen wurden 2021 auch auf Bestreben des BUND Hessen von der UNESCO als „Immaterielles Kulturerbe" anerkannt: https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/streuobstanbau
* Informationen zum Streuobst: https://www.bund-hessen.de/naturschutz/streuobst/lebensraum-streuobst/
[1] https://www.bund-hessen.de/naturschutz/streuobst/streuobst-charakteristik/

Pressekontakt
Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer des BUND Hessen | Tel.: 0170 2277238
Pressestelle BUND Hessen



Klage Vorderheide II: Das 'Gezeter' geht/ging weiter!!

BUND Pressemitteilung vom 30.3.2022
BUND Hessen sieht Bürgermeister Vogt auf dem Irrweg

Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen, kommentiert die Entscheidung von Bürgermeister Vogt (Hofheim a. Ts.) zur Beanstandung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 25.03.2022, mit dem die Rücknahme der städtischen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht beschlossen wurde:
„Der Bürgermeister ist auf dem Irrweg. Die Stadt hat hinsichtlich des Vogelschutzgebietes einen eigenen Planungsfehler begangen. Daraus kann man keine Ansprüche an das Land Hessen ableiten."
Der BUND Hessen hat in seiner Stellungnahme zur zweiten Offenlage des Bebauungsplans vom 09.06.2015 ausführlich erläutert, warum das Gebiet Vorderheide und Bauerlöcher Wiesen ein faktisches Vogelschutzgebiet für den Gartenrotschwanz ist. Die Argumentation des BUND hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel in seinem Urteil bestätigt. Die Stadt hatte die Auffassung des BUND hingegen bei der Entscheidung über den B-Plan verworfen und den B-Plan erneut beschlossen. Damit ist die These, die Verantwortung für die fehlende Ausweisung des Vogelschutzgebietes läge allein beim Land Hessen, nicht haltbar. Vielmehr hat die Stadt in voller Kenntnis der Situation entschieden und damit einen Planungsfehler gemacht. Der Sachverhalt ist ausführlich im städtischen Abwägungsprotokoll über die eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Offenlage des B-Plans enthalten.
Pressestelle BUND Hessen



Klage Vorderheide II: Gewonnen!

BUND Pressemitteilung vom 18.2.2022
REVISION OHNE ERFOLGSAUSSICHT – URTEILSBEGRÜNDUNG UNTERSTREICHT DIE FEHLPLANUNG

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) sieht nach einer ersten Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung im Rechtsstreit um die Erhaltung des wertvollen Streuobstbestandes in der Vorderheide keine Erfolgsaussicht für die Revision. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Nachdem die Äußerungen der Fraktionen eine deutliche parlamentarische Mehrheit für ein Ende des Klagewegs erkennen lassen, würden wir uns freuen, wenn das Parlament den Weg für die nötigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen für den Naherholungsbereich und den ökologisch wertvollen Streuobstbestand frei machen würden." ...
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BUND Pressemitteilung vom 16.12.2021
Vorderheide II: BUND stoppt Baugebiet in Hofheim – Hessen muss weitere Vogelschutzgebiete ausweisen
Einen wichtigen Erfolg für den Naturschutz hat gestern der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) erreicht. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat der Klage des Umweltverbands gegen das über 11 Hektar große Baugebiet „Vorderheide II“ in Hofheim am Taunus stattgegeben. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Das Urteil hat große Bedeutung für den Naturschutz in Hessen. Das Land muss nun weitere Streuobstwiesen als Vogelschutzgebiete für den Gartenrotschwanz ausweisen. Außerdem hat das Gericht den Artenschutz weiter gestärkt. Die Lehre aus dem Urteil lautet, dass wertvolle, artenreiche Flächen geschützt und nicht bebaut werden sollten.“
Auch für Wohnungssuchende hat das Urteil eine gute Botschaft, denn es fordert in Neubaugebieten, auch substanziell mehr Wohnraum in der Fläche zu schaffen, statt Villengebiete mit großen Grundstücken, aber nur wenig Wohnraum zu ermöglichen.
Von der zusätzlichen Ausweisung der Vogelschutzgebiete erwartet der BUND Hessen einen Schub für den Streuobstschutz, denn der Gartenrotschwanz ist eine Charakterart der hessischen Streuobstwiesen. „Mit dem Urteil aus Kassel wird der Gartenrotschwanz zur Leitart für den artenreichen und kulturhistorischen Lebensraum Streuobst. Von der kommenden Schutzgebietsausweisung für den Gartenrotschwanz, werden auch der Steinkauz, der Wiedehopf oder der gefährdete Gartenschläfer profitieren“, freut sich Jörg Nitsch vom BUND Hessen.
Die Realisierung des Bebauungsplans „Vorderheide II“ hätte einen der ökologisch wertvollsten Streuobstbestände Hessens zerstört, in dem bisher rund 200 Tierarten festgestellt wurden. Von diesen Arten sind 13 Arten landesweit bedroht. Häufiger Bewohner des Gebietes ist z.B. der Gartenrotschwanz, der Vogel des Jahres 2011. Weitere bedrohte Arten, die durch das Baugebiet ihren Lebensraum verloren hätten, wären z.B. die Zwergfledermaus, der Steinkauz und gleich fünf heimische Spechtarten, darunter der Grünspecht und der gefährdete Kleinspecht. Bei seiner im Jahr 2011 eingelegten Klage wurde der BUND vom Hofheimer Verein „Lebenswertes Hofheim e.V.“ unterstützt.


Weitere Informationen:


· Artenporträt Gartenrotschwanz: https://www.bund-hessen.de/arten-entdecken/gartenrotschwanz/
· Streuobst als Lebensraum: https://www.bund-hessen.de/naturschutz/streuobst/lebensraum-streuobst/
· Flyer Vorderheide II hier (Anlage Flyer_Vorderheide_II)
· Verein „Lebenswertes Hofheim e.V.“: https://rettet-die-vorderheide.jimdofree.com/%C3%BCber-uns/