Der BUND Kelkheim bleibt am Ball:

aktuelle Bebauungsplanverfahren im August 2020.


Bebauungsplanverfahren Nr. 66/13 „Altenhainer Straße – Am Hohenstein“
Der BUND OV Kelkheim-Liederbach und der KV Main-Taunus begrüßen, dass mit dem o.a. Bebauungsplanentwurf ein vorhandenes Innenentwicklungspotential genutzt wird. Der Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplanentwurfs befindet sich ca. 20 Gehminuten von einem Biosupermarkt, sowie ca. 15 Gehminuten von dem Einkaufsgebiet „Im Unterdorf“ entfernt. Zusätzlich ist das Gewerbegebiet Hühnerberg zwischen Kelkheim und dem Stadtteil Fischbach ...
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Bebauungsplanverfahren Nr. 59/13 „Westlich der Ruppertshainer Straße“
Der Geltungsbereich befindet sich in einer Ortsrandlage des Kelkheimer Stadtteils Fischbach in Richtung des Stadtteils Ruppertshain. Das Gebiet grenzt im Westen und Norden an das Naturschutzgebiet Krebsbachtal. Die Anbindung des Geltungsbereichs an den Öffentlichen Personennahverkehr durch die Buslinien 804 und 263 mit ihrer niedrigen Frequenz und der schlechten zeitlichen Anbindung an die Bahnhöfe Kelkheim-Hornau und Kelkheim-Mitte (Linie RB 12) ist völlig unzureichend ...
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Ist Bauen in Ortsrandlage noch zeitgemäß?

Der BUND Ortsverband Kelkheim-Liederbach hat eine Pressemitteilung zum Bebauungsplanentwurf 59-13 in Kelkheim „Westlich der Ruppertshainer Straße“ an die örtlichen Medien gesendet:

Die Landesregierung hat den Anspruch, dass das Land Hessen zur Schonung von Umwelt und Klima nachhaltiger werden soll. Im aktuellen Landesentwicklungsplan ist deshalb als Ziel gesetzt, die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 2,5ha/Tag zu begrenzen. Für Hessen bedeutet selbst diese Begrenzung, dass pro Jahr rund ein Drittel des Stadtgebiets von Kelkheim inklusive Wald, Grünfläche und Landwirtschaft komplett unter Häusern und Asphalt verschwindet ...

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Bebauungsplanverfahren Nr. 189/12 „Zwischen Gimbacher Weg und Gundelhardtstraße“
Der BUND Main Taunus begrüßt zusammen mit dem Ortsverband Kelkheim-Liederbach die Absicht der Stadt Kelkheim mit dem vorliegenden Entwurf eine weiter fortschreitende Versiegelung durch übergroße Gebäude im Geltungsbereich des o.a. Entwurfs zu begrenzen. Positiv sehen wir die Absicht in dieser Wohnlage in Nähe einer Schienenanbindung eine verdichtete Bebauung mit Wohnraum für mehr Menschen zu ermöglichen. Wir schlagen aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes ...
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Bebauungsplanverfahren Nr. 188-12 „Ehemaliger Bauhof Fritz“
Der Geltungsbereich bietet sich für eine innerstädtische Verdichtung durch seine Nähe zu Kindergarten, einer Grundschule und einer weiterführenden Schule, einer (wenn auch eingeschränkten) Nahversorgung und zum Bahnhof Kelkheim Münster und Bushaltestellen an. Fußläufig zu erreichen sind ebenso das Gewerbegebiet Münster, das Schwimmbad und der Grünzug „Sindlinger Wiesen“. Der Bereich ist aktuell fast völlig versiegelt und könnte durch eine flächensparende Wohnbebauung deutlich entsiegelt werden.
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Hinweis:
diese Stellungnahmen erfolgen im Namen des BUND Landesverband Hessen e.V. und wurden zeitnah Anfang August 2020 per Mail und als Brief an den Magistrat der Stadt Kelkheim, Amt für Planen und Bauen, Gagernring 6, 65779 Kelkheim, gesendet.